Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) regelt in ihrem Artikel 6 die Einrichtung eines One-Stop-Shop-Systems zur weiteren Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.
Gesetz 25/2009 vom 22. Dezember zur Änderung verschiedener Gesetze zur Anpassung an das Gesetz über den freien Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und deren Ausübung, das die staatlichen Regelungen des gesetzlichen Ranges an die Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes 17/2009 vom 23. November anpasst, kraft des in dessen Fünfter Schlussbestimmung enthaltenen Auftrags. In Artikel 5 sieht das Änderungsgesetz 2/1974 vom 13. Februar über Berufsverbände die Aufnahme eines neuen Artikels 10 vor, der vorsieht, dass die kollegialen Organisationen eine Website haben werden, so dass durch das Fenster Fachleute alle notwendigen Verfahren für die Mitgliedschaft, ihre Ausübung und ihre geringe im Kollegium durchführen können, durch einen einzigen Punkt, elektronisch und aus der Ferne.
UM DEN ONE-STOP-SHOP ZU NUTZEN, MÜSSEN SIE EIN ZERTIFIKAT VON DER FABRICA NACIONAL DE MONEDA Y TIMBRE HERUNTERLADEN.
http://www.cert.fnmt.es
HIER KÖNNEN SIE DIE ANLEITUNG FÜR DEN DOWNLOAD DES BENUTZERZERTIFIKATS HERUNTERLADEN
WENN SIE DIE MITGLIEDSCHAFT BEANTRAGEN WOLLEN, KÖNNEN SIE HIER DIE NOTWENDIGEN FORMULARE HERUNTERLADEN UND AUSGEFÜLLT AN COAPI SENDEN
SCHRITTE, DIE ZUR ERÖFFNUNG EINES PROFESSIONELLEN IMMOBILIENMAKLERBÜROS UNTERNOMMEN WERDEN MÜSSEN:
ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT
FORMULAR ZUR MITGLIEDSCHAFT IM GENERALRAT MIT MITGLIEDSCHAFTSKLAUSELN
DENKEN SIE DARAN, DASS SIE AUCH DIE FOLGENDEN DOKUMENTE EINREICHEN MÜSSEN:
" OFFIZIELLER HOCHSCHULABSCHLUSS
" STRAFREGISTERAUSZUG
" FOTOS CARNET
" KONTONUMMER FÜR DEN LASTSCHRIFTEINZUG DER KOLLEGIENBEITRÄGE