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Gesetzgebung von COAPI Alicante

Gesetzgebung

Das Offizielle Kollegium der Immobilienmakler der Provinz Alicante ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit professionellem Charakter, anerkannt und geschützt durch die spanische Verfassung, mit eigener Rechtspersönlichkeit und voller Kapazität zur Erfüllung seiner Zwecke.

 

Das College wird geleitet von:

- Gesetz 2/1974 über Berufsverbände

- Gesetz 6/1997 der Generalitat Valenciana.

- Das Allgemeine Statut, genehmigt durch den Königlichen Erlass 1294/2007.

- Die Statuten des valencianischen Rates der offiziellen Verbände der Immobilienmakler, genehmigt durch den Beschluss 11-12-2008 des Generaldirektors für Justiz und Minderjährige des Departements für Justiz und öffentliche Verwaltungen.

- Die besonderen Statuten dieses Vereins, genehmigt durch den Beschluss 20-1-2009 des Generaldirektors für Justiz und Minderjährige des Departements für Justiz und öffentliche Verwaltungen.

- Der Ethikkodex wurde auf der Sitzung des Verwaltungsrats am 8.9.15 genehmigt..

- Das Reglement der Expertentätigkeit wurde auf der Sitzung des Verwaltungsrats am 24.11.15 genehmigt.

Rechtlicher Hinweis | Datenschutzbestimmungen | Cookie-Politik

C/ Arzobispo Loaces, 5 - 03003 - Alicante Telefons: +34 965 98 41 25 - Fax: +34 965 98 63 81 - coapi@apialicante.com

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