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DAS COLLEGE

Gouverneurstrat

Gouverneurstrat

Marifé Esteso Rubio

Vorsitzende

Dª Marifé Esteso Rubio

Trinidad Marqués Linares

Vizepräsident

Trinidad Marqués Linares

Aranzau Gómez Dayas

Sekretär

D. Aranzazu Gómez Dayas

José Luis Baguena Rodriguez

Schatzmeister

D. José Luis Báguena Rodriguez

Philippe J. G. Blache

1. Vokal

Philippe J. G. Blache

Francisco Pérez-Ojeda Chuecos

2. Vokal

Francisco J. Pérez-Ojeda Chuecos

Zoila Sanz Cantos

1. Ersatzspieler

Zoila Sanz Cantos

Bartolomé Bas Llopis

2. Ersatzspieler

Bartolomé Bas Llopis

Cristóbal Ros Samper

3. Ersatzspieler

Cristóbal Ros Samper

Merkmale.

Der Vorstand des offiziellen Colleges der Immobilienmakler von Alicante

Seine grundlegende Aufgabe besteht darin, alle dem Kollegium zugewiesenen Aufgaben, mit Ausnahme derjenigen, die in die Zuständigkeit des Vorstands fallen, zu übernehmen, zu fördern und auszuführen sowie seine Vereinbarungen auszuführen.

Auf diese Weise und ohne Einschränkung sind die Befugnisse des Verwaltungsrats:

Vereinbaren Sie die Aufnahme von Mitgliedern nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung.

Vertretung des Kollegiums vor den verschiedenen Verwaltungen, öffentlichen oder privaten Einrichtungen, sowie bei allen Arten von Handlungen und Verträgen, die gefeiert werden.

Einstellung durch Anstellung oder durch die Bereitstellung von Dienstleistungen für das Personal und die Fachkräfte im Dienste des Colleges.

Unterzeichnen Sie Kooperationsvereinbarungen mit jeder Art von Verwaltung, ob öffentlich oder privat, im Einklang mit kollegialen Zwecken.

Organisieren, leiten und kontrollieren Sie die Fortschritte des Kollegiums und genehmigen Sie die internen Vorschriften, die für den Betrieb der bereitgestellten Dienste für die korrekte Ausführung dieser Statuten erforderlich sind.

Schlagen Sie der Generalversammlung die Höhe der College-Einnahmen, Einlagen und Beiträge vor und entscheiden Sie über die Rückstellung und Zahlungsweise der College-Beiträge und

sonstiger finanzieller Verpflichtungen der Mitglieder und trifft die erforderlichen Maßnahmen, um diesen Verpflichtungen nachzukommen.

Erstellen Sie das Jahresbudget und führen Sie es aus, wobei Sie alle Zahlungen oder Einnahmen gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften abrechnen.

Ernennen Sie die Personen, die das College im Autonomen Berufsrat und in anderen Berufs- oder Verwaltungsorganisationen jeglicher Art vertreten.

Ernennen Sie die Personen, die das College im Autonomen Berufsrat und in anderen Berufs- oder Verwaltungsorganisationen jeglicher Art vertreten.

und alle ihr angemessen erscheinenden Bank-, Handels- oder Zivilgeschäfte durchzuführen.

Verteidigen Sie die Interessen der Hochschule und des Berufsstandes vor Gericht und außerhalb und erteilen Sie Befugnisse für Klagen zugunsten von Rechtsanwälten und Rechtsanwälten.

Ausübung von Sanktionsbefugnissen gegenüber den Mitgliedern des Kollegiums.

Durchführung von Konsultationen und Erstellung von Berichten oder Stellungnahmen auf Anfrage interessierter Dritter, der öffentlichen Verwaltung, der Justiz oder auf eigene Initiative.

Sicherstellung der Ausbildung und beruflichen Weiterentwicklung der Mitglieder.

Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher und ethischer Bestimmungen bei der beruflichen Tätigkeit seiner Mitglieder, insbesondere der Achtung der Rechte von Verbrauchern und Nutzern sowie der geltenden Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau jeglicher Art,

Unterstützung der öffentlichen Verwaltung bei der korrekten Umsetzung der von den Behörden jederzeit festgelegten Wohnungspolitik.

Arbeiten Sie mit der öffentlichen Verwaltung zusammen, wenn diese dies verlangt, und schlagen Sie ihr alle Initiativen vor, die sie in Fragen des Wohnungsbaus und der Stadtplanung für von allgemeinem Interesse hält.

oder von besonderem Interesse für die berufliche Entwicklung der Mitglieder sind.

Genehmigen Sie die eigenen Betriebsvorschriften und die der Dienste des Kollegiums.

Stimmen Sie dem Austritt aus der Mitgliedschaft aufgrund der Nichtzahlung von Beiträgen oder aus anderen in dieser Satzung genannten Gründen zu.

Wie viele andere Funktionen das Kollegium wahrnehmen muss, die nicht dem Vorstand obliegen

× 639 019 809