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DAS COLLEGE

Gesetzgebung

Gesetzgebung

Offizieller Verband der Immobilienmakler in der Provinz Alicante

Es handelt sich um eine von der spanischen Verfassung anerkannte und geschützte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und der vollen Fähigkeit, ihre Ziele zu erfüllen.

Gesetzgebung

Das Kollegium wird verwaltet von:

Gesetz 2/1974

Von Berufsverbänden.

Gesetz 2/1974

Von der Generalitat Valenciana.

Gesetz 2/1974

Annahme der allgemeinen Satzung.

Gesetz 2/1974

der offiziellen Verbände der Immobilienmakler, genehmigt durch den Beschluss 11-12-2008 des Generaldirektors für Justiz und Minderjährige des regionalen Ministeriums für Justiz und öffentliche Verwaltung.

Gesetz 2/1974

dieses Kollegiums, genehmigt durch den Beschluss 20-1-2009 des Generaldirektors für Justiz und Minderjährige des Regionalministeriums für Justiz und öffentliche Verwaltung.

Ethischer Kodex

Genehmigt auf der Präsidiumssitzung vom 8-9-15.

Regulatorische Vorschriften für die Sachverständigentätigkeit

Auf der Präsidiumssitzung genehmigt.

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