Gesetzgebung
Offizieller Verband der Immobilienmakler in der Provinz Alicante
Es handelt sich um eine von der spanischen Verfassung anerkannte und geschützte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und der vollen Fähigkeit, ihre Ziele zu erfüllen.
Das Kollegium wird verwaltet von:
Gesetz 2/1974
Von Berufsverbänden.
Gesetz 2/1974
Von der Generalitat Valenciana.
Gesetz 2/1974
Annahme der allgemeinen Satzung.
Gesetz 2/1974
der offiziellen Verbände der Immobilienmakler, genehmigt durch den Beschluss 11-12-2008 des Generaldirektors für Justiz und Minderjährige des regionalen Ministeriums für Justiz und öffentliche Verwaltung.
Gesetz 2/1974
dieses Kollegiums, genehmigt durch den Beschluss 20-1-2009 des Generaldirektors für Justiz und Minderjährige des Regionalministeriums für Justiz und öffentliche Verwaltung.
Ethischer Kodex
Genehmigt auf der Präsidiumssitzung vom 8-9-15.
Regulatorische Vorschriften für die Sachverständigentätigkeit
Auf der Präsidiumssitzung genehmigt.