One Stop Shop
One Stop Shop.
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Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) regelt in Artikel 6 die Einrichtung eines Systems der einzigen Anlaufstelle zur weiteren Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.
Die folgenden Dokumente müssen eingereicht werden:
1
Offizieller Titel
Universität
2
Bescheinigung über
Strafregister
3
Passfotos
4
Kontonummer für die Abbuchung der Einnahmen aus gesetzlichen Beiträgen
5
Ratenzahlung vornehmen
Kolegiales
Erforderliche Unterlagen:
Schritte zur Eröffnung eines professionellen Immobilienmaklerbüros: